Pressemitteilung

Nr. 2009-304 vom 09.09.2009


Dritte Startbahn: Regierung lässt wirtschaftliche Entwicklung für Bedarfsprognose begutachten


Dass die wirtschaftliche Entwicklung für den Flugverkehr bedeutsam ist und sich damit für die Bedarfsprognose zur geplanten 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München eine weitere Expertise empfiehlt, bestätigt ganz aktuell ein von der Regierung von Oberbayern vor neun Monaten in Auftrag gegebenes Qualitätssicherungsgutachten zur bisherigen Verkehrsprognose für dieses Airportprojekt. Dazu die Regierung von Oberbayern am 08. September 2009 in ihrer Medieninformation (Nr. 763/2009):

„Das seit 21.08.2009 vorliegende Gutachten empfiehlt, im Zusammenhang mit der Bedarfsprognose eine externe Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklungen bis zum Jahr 2020 vornehmen zu lassen.
Die Regierung wird in einem nächsten Schritt ein Gutachten bei einem Wirtschaftswissenschaftlichen Institut in Auftrag geben, das die mögliche wirtschaftliche Entwicklung bis zum Jahr 2020 darstellen soll. Dessen Ergebnisse müssen dann seitens der Flughafen München GmbH (FMG) als Szenariobetrachtungen in die Bedarfsprognose ergänzend mit einbezogen werden.

Die Gutachter kommen zum Ergebnis, dass die bei der Verkehrsprognose angewandte Methodik sowie die eingestellten Eingangsdaten und Prognoseprämissen grundsätzlich geeignet und angemessen sind. Die Prognosewerte zum Luftverkehrsaufkommen seien, bezogen auf den Prognosezeitpunkt, insgesamt als plausibel einzuschätzen. Der Gutachter weist jedoch darauf hin, dass sich nach der Erstellung der Verkehrsprognose durch die Wirtschaftskrise eine Reihe von prognoserelevanten Rahmendaten deutlich verändert hätten.

Zentraler Bestandteil des Planfeststellungsantrags für eine 3. Start- und Landebahn am Flughafen München ist die von der FMG vorgelegte Verkehrsprognose der Firma Intraplan. Die Regierung von Oberbayern hat im laufenden Verfahren u. a. zu prüfen, ob diese Prognose geeignet ist, den geltend gemachten Verkehrsbedarf für eine weitere Start- und Landebahn zu begründen. Zu diesem Zweck hatte sie bereits im November 2008 das Institut für Verkehrsplanung und Logistik der Technischen Universität Hamburg-Harburg beauftragt, die Verkehrsprognose gutachterlich einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.“

Wirtschaftswissenschaftliche Expertise beauftragt

Am 05. Oktober 2009 hat die Regierung dann beim Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) ein wirtschaftswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben.
„Die nunmehr beauftragte Expertise soll die wirtschaftlichen Grundlagen für die Prognose des Passagier- und Frachtaufkommens am Münchner Flughafen bis zum Jahre 2020 und darüber hinaus in einem Ausblick bis zum Jahre 2025 ermitteln“, so die Regierung von Oberbayern in ihrer Medieninformation Nr. 927 vom 07. Oktober 2009: „Die gutachterliche Prognose wird in einem ersten Schritt verschiedene Szenarien für die Weltwirtschaft und den Ölpreis entwickeln. In einem zweiten Schritt wird sodann eine regionalisierte Betrachtung für die Bundesrepublik Deutschland mit einem Schwerpunkt auf dem Umland des Flughafens vorgenommen.

Die Regierung ist als Planfeststellungsbehörde verpflichtet, die von der Flughafen München GmbH (FMG) vorgelegte Verkehrsprognose der Firma Intraplan daraufhin zu überprüfen, ob diese geeignet ist, den geltend gemachten Verkehrsbedarf für eine weitere Start- und Landebahn zu begründen. Daher war es notwendig, durch ein spezialisiertes wirtschaftswissenschaftliches Forschungsinstitut eine externe Einschätzung der möglichen weiteren wirtschaftlichen Entwicklung vornehmen zu lassen. Auf dieser Grundlage werden sodann ergänzende Szenarien zur vorgelegten Prognose zu betrachten sein.

Das HWWI ist als unabhängiges und gemeinnütziges Institut im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung bundesweit anerkannt und hat sich den Grundsätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet.“

HWWI-Gutachten liegt vor

Seit 25. Januar 2010 liegt das Gutachten vor, das die Regierung in einem nächsten Schritt, voraussichtlich im März 2010, durch Auslegung in den Gemeinden ortsüblich bekannt machen will. Vorab ist bereits seit dem 26.01.2010 eine Einsichtnahme in das HWWI-Gutachten auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern möglich.
Die Regierung in ihrer Medieninformation Nr. 76 vom 26. Januar 2010 weiter: „Die Regierung ist als Planfeststellungsbehörde verpflichtet, die von der Flughafen München GmbH (FMG) vorgelegte Verkehrsprognose der Firma Intraplan daraufhin zu überprüfen, ob diese geeignet ist, den geltend gemachten Verkehrsbedarf für eine weitere Start- und Landebahn zu begründen. Da die im Juli 2007 vorgelegte Verkehrsprognose die Wirtschaftskrise noch nicht berücksichtigen konnte, war es notwendig, durch das HWWI, ein spezialisiertes wirtschaftswissenschaftliches Forschungsinstitut, eine externe Einschätzung der möglichen weiteren wirtschaftlichen Entwicklung vornehmen zu lassen. Die vom HWWI erzielten Ergebnisse müssen nunmehr von der FMG ergänzend in ihre Bedarfsprognose einbezogen werden."



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