Europawahl 2024

Am 09.Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Europawahl:

Wer ist wahlberechtigt:

Zur Wahl des Europäischen Parlaments wahlberechtigt sind laut § 6 Abs. 1 des Europawahlgesetzes (EuWG) alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Art. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Ihre Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 6a Abs. 1 EuWG – infolge Richterspruchs – vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Wahlrecht von sog. „Auslandsdeutschen“ bestimmt sich nach § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG).

Unter den gleichen Grundvoraussetzungen wie Deutsche sind auch die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der EU, die in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, wahlberechtigt, sofern sie nicht nach § 6a Abs. 2 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 6 Abs. 2 EuWG). Ebenso wie Deutsche, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes an der Wahl teilnehmen wollen, da das Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden darf.

Zur Aufnahme in ein Wählerverzeichnis müssen Deutsche im Ausland rechtzeitig (spätestens jedoch bis zum 19. Mai 2024)  einen schriftlichen Antrag stellen. Auch für Unionsbürger, die seit der Europawahl 1999 noch in keinem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, ist ein entsprechender Antrag notwendig. Nähere Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare sind im Internetangebot der Bundeswahlleiterin erhältlich.

Antrag für im Ausland lebende Deutsche

Antrag für Unionsbürger

Wie kann ich wählen:

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Sie können am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum gehen und wählen oder
  • vorher beim Wahlamt die Briefwahl beantragen. Die Adresse Ihres Wahlraumes 
    finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen per Post zugeschickt wird.


Wie kann ich die Briefwahl beantragen:

Ab dem 06.05.2024 können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen.
Am einfachsten geht dies online. Mit Ihrer Wahlbenachrichtigung 
können Sie die Briefwahl auch schriftlich beantragen oder einfach im Wahlamt
vorbeikommen und die Unterlagen abholen.
Die Briefwahlunterlagen werden vom Wahlamt an jede beliebige Adresse, auch ins Ausland, verschickt.

 

 

 


Landtags- und Bezirkswahlen 2023

Hier finden Sie Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023

Wahlergebnisse

Auf der Webseite des Landratsamtes können Sie die Ergebnisse einsehen von:


Bundestagswahl 2021

Die Ergebnisse der Bundestagswahl können Sie unter http://bundestagswahl.kreis-freising.de einsehen.

Kommunalwahl 2020

Auf einer eigenen Seite können Sie sich durch die detaillierten Ergebnisse der OB- und Stadtratswahl klicken. Die Ergebnisse der Landrats- und Kreistagswahl finden Sie auf der Webseite des Landratsamts.


Ihr Kontakt

Wahlamt der Stadt Freising
Marienplatz 1
Erdgeschoss
85354 Freising
Telefon: 08161/54-43300
Fax: 08161/54-53301
wahlamt@freising.de


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