Sanierungsgebiet Altstadt
Im Rahmen des Integrierten Innenstadtentwicklungskonzeptes hat der Stadtrat eine Gestaltungssatzung auf den Weg gebracht. Damit steht Bauwilligen und planenden Architekt*innen innerhalb des Sanierungsgebiets II Altstadt ein Förderprogramm zur Durchführung kleiner privater Baumaßnahmen zur Verfügung. Wir informieren auf dieser Seite über die Gestaltungsvorgaben, das kostenlose Angebot der Sanierungsberatung und das kommunale Förderprogramm.
Die Obere Hauptstraße ist ein Urbanes Gebiet!
Das denkmalgeschützte Altstadtensemble Freising ist der identitätsstiftende Ort unserer Stadt, der besondere Aufmerksamkeit und Pflege benötigt, wenn es ums Bauen und Unterhalten geht, aber auch hinsichtlich des Nutzungsspektrums.
Die Innenstadtkonzeption formuliert als übergeordnete Leitlinien die Bedeutung der Innenstadt als Herz der Stadt mit der Funktion als Wirtschaftsstandort, der erhalten und gestärkt werden soll. Hierzu gehört die Erhaltung und Stärkung der Funktionenmischung als wesentliches Merkmal einer Innenstadt, das bedeutet, dass Wohnen, Verwaltung, Bildung, Kirche, öffentliche Einrichtungen, Ärzte, Freiberufler und Büro/Dienstleitungen, Gastro/Beherbergung und Kultur auch in Zukunft hier stattfinden sollen. Der Einzelhandel bildet eine wesentliche Funktion in der Innenstadt. Die Stärkung des Handelsstandortes Innenstadt ist daher vorrangiges Ziel.
Zur Zielerreichung ist alles zu tun, was die Innenstadt stärkt und alles zu verhindern, was die Innenstadt schwächt.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 61 „Obere Hauptstraße West“, 2. Änderung und Erweiterung Urbanes Gebiet wurde der rechtliche Rahmen dafür geschaffen.
Die Festsetzung des Urbanen Gebietes im Plangebiet trägt insgesamt dazu bei, hier den bestehenden Nutzungsmix zu erhalten, und auch künftig ein urbanes Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten zu fördern. Festgesetzt ist lediglich die Art der Nutzung. Die Zulässigkeit von Vorhaben bemisst sich im Übrigen nach § 34 BauGB, den Vorgaben der rechtsverbindlichen Sanierungssatzung sowie der Gestaltungssatzung „Echt.Schön.Freising!“.
Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass durch die Sanierung und Neugestaltung der Oberen Hauptstraße Wohnen in diesem Bereich attraktiver werden wird und etwaige hinzutretende Wohnnutzungen das gelebte bestehende Nutzungsgefüge hier aufgrund von Abwehransprüchen nicht gefährden dürfen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt und die Lärmemissionen und -immissionen aus dem öffentlichen Verkehrslärm sowie dem Gewerbelärm berechnet und beurteilt.
Die Überschreitung der zulässigen Immissionswerte nach TA Lärm:1998/2017 stellt bereits im Bestand eine Sondersituation in den Sommermonaten dar – nämlich dann, wenn nach Ladenschluss die Außengastronomie frequentiert wird. Dies wird von Seiten der Stadtsanierung begrüßt. Mit dem Wechsel der Gebietskategorie in ein MU wird der bereits feststellbaren Entwicklung entsprochen.
Die dabei zugrunde gelegten Nutzungen sind im Bestand gesichert.
Bei Nutzungsänderungen und zukünftigen Betriebsgenehmigungen ist zu prüfen, mit welchen Immissionsschutzauflagen diese umweltverträglich und insbesondere mit benachbarter Wohnnutzung verträglich, unter Beachtung des Einfügegebots gemäß § 34 BauGB genehmigt werden können.
Auf die Ermittlung der Geräuschvorbelastung kann verzichtet werden, wenn der Immissionsbeitrag der angestrebten Nutzung die Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet von tags 63 dB(A) und nachts 45 dB(A) um mindestens 6 dB(A) unterschreitet (Nummer 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm).
Eine Verfahrensfreiheit bei Nutzungsänderung ist aufgrund von anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen nicht immer gegeben.
Sanierungssatzung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2021 das Sanierungsgebiet II Altstadt mit einer erweiterten Gebietsabgrenzung einstimmig beschlossen. Mit Bekanntmachung dieser neuen Sanierungssatzung II Altstadt (Altstadt und Domberg Freising mit den früheren Siedlungserweiterungen) am 23. November 2021 werden alle bisher rechtsverbindlichen Sanierungssatzungen außer Kraft gesetzt. Die Neuaufstellung erfolgte auf der Grundlage der Innenstadtkonzeption und allen darauf basierenden Konzepten sowie des Plans zur städtebaulichen Denkmalpflege.
Gestaltungssatzung
Die Gestaltungssatzung regelt in verbindlicher Weise die Gestaltung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der historischen Freisinger Altstadt und dient damit der Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualitäten. Ein Lenkungskreis aus Vertreter*innen aller Akteure der Innenstadt hat wesentlich zur Entwicklung der Gestaltungvorgaben beigetragen.
In seiner Sitzung vom 25. Juli 2019 hat der Stadtrat die Vorgaben als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 7. Januar 2020. Der Geltungsbereich umfasst den historischen Innenstadtbereich (Ensemble Domberg und Altstadt Freising). Im übrigen Bereich des Sanierungsgebietes haben die Regelungen empfehlenden Charakter.
Gestaltungshandbuch
Die Regelungen der Gestaltungssatzung liegen nunmehr eingebettet in der Broschüre „Echt. Schön. Freising!“ mit erläuternden Texten und einer reichen Bebilderung vor. Das Handbuch will den Blick lenken auf prägende Details, die vielen liebevollen Zeugnisse vergangener Zeiten sowie bereits erfolgreich durchgeführte Sanierungen.
Bauwilligen und Architekt*innen stehen die zentralen Gestaltungsvorgaben damit bereits zu Beginn der Planungsüberlegungen als Hilfestellung zur Verfügung. Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt, eine für die Bauwilligen kostenlose Sanierungsberatung wird angeboten.
Fassaden, Türen und Fenster, die nach der Regel der Kunst entworfen und ausgeführt werden, tragen zur Dauer, zum Wert und der Schönheit eines Hauses und einer Stadt bei. Gutes Bauen, gut ausgeführtes Handwerk kann man in Freising noch finden, und soll gefördert werden.
Gestaltungshandbuch zum Download
Sanierungsberatung
zur Umsetzung der Gestaltungssatzung
Für Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes II Altstadt bietet die Stadt Freising Bauwilligen eine kostenlose Sanierungsberatung an. Dabei handelt es sich um eine umfängliche Beratungsleistung aus einer Hand durch einen erfahrenen Sanierungsarchitekten hinsichtlich technischer Ausführung, guter Gestaltung, Genehmigungserfordernis, Förderfähigkeit und steuerlichen Erleichterungen. Hier erhalten Sie bei einem Interview mit dem Sanierungsarchitekten einen Einblick in die (Zusammen-)Arbeit.
Bitte vereinbaren Sie mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Freising frühzeitig einen Beratungstermin. Kontaktieren Sie uns dazu per Mail unter sanierungsberatung@freising.de bzw. per Telefon unter 08161/54-46101.
Verwendungsnachweis zum DownloadPlan zur städtebaulichen Denkmalpflege
In der Innenstadtkonzeption konnte der Bereich der Denkmalpflege nicht vertieft betrachtet werden. Aus diesem Grunde wurde als weitere fachliche Grundlage für die Sanierungssatzung die Erarbeitung eines Plans zur städtebaulichen Denkmalpflege (KDK) in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt am 20.05.2015 behandelt und das Fachbüro „transform“ aus Bamberg mit der Erstellung beauftragt. Die Stadt Freising hat sich als erste Modellkommune Bayerns dieser Aufgabe angenommen und ein eigens dazu einberufener Lenkungskreis hat die Erarbeitung intensiv begleitet. Mit diesem Instrument soll die Eigenverantwortung der Kommune in allen Bereichen der denkmalpflegerischen Stadtentwicklung gestärkt werden. Der „Plan zur städtebaulichen Denkmalpflege“ diente darüber hinaus auch als fachliche Grundlage für das Gestaltungshandbuch mit Gestaltungssatzung sowie einem städtischen Förderprogramm zur Durchführung kleiner privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet.
Plan zur städtebaulichen Denkmalpflege zum Download
Rahmenplan Solar
Die Stadt Freising wurde 2023 vom Landesamt für Denkmalpflege als Modellkommune für die Erstellung eines Rahmenplans Solar ausgewählt. Aufbauend auf der bestehenden Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet II Altstadt wurde ein Rahmenplan entwickelt, der den Ausbau erneuerbarer Energien auch im denkmalgeschützten Ensemble erleichtert. Damit möchte die Stadt Freising ein wichtiges Zeichen für den verantwortungsvollen Umgang mit historischer Bausubstanz und nachhaltiger Energiegewinnung setzen.
Nachhaltig in die Zukunft
Die Stadt Freising geht einen wichtigen Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Klimaschutz und Denkmalschutz: Mit dem neuen Rahmenplan Solar wird gezeigt, wie der Ausbau erneuerbarer Energien auch im historischen Stadtbereich rund um den Domberg und die Altstadt gelingen kann.
Der Plan dient als praktische Orientierung für alle, die im denkmalgeschützten Bereich Solaranlagen planen möchten. Er ergänzt das bestehende Gestaltungshandbuch "Echt.Schön.Freising" und erleichtert künftig die Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Solaranlagen im Ensemble.
In seiner Sitzung am 16.04.2025 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt den Rahmenplan in der vorgestellten Form beschlossen. Damit steht nun eine wichtige Grundlage zur Verfügung, um Denkmalschutz und Klimaschutz noch besser miteinander zu verbinden.
Solaranlagen in der Altstadt - einfacher und schneller genehmigt
Um die Möglichkeiten für Solaranlagen im historischen Stadtgebiet besser einschätzen zu können, wurden im Vorfeld mehrere Begehungen durchgeführt. Dabei wurde geprüft, wie gut die Dächer im Bereich Domberg und Altstadt von öffentlichen Straßen und Plätzen aus sichtbar sind.
Auf Basis dieser Untersuchungen wurden die Dachflächen in verschiedene Kategorien eingeteilt. Je nachdem, wie sichtbar ein Dach ist, gelten unterschiedliche Anforderungen für Solaranlagen.
Das Gute daran: Für die meisten Dächer (Kategorien 3 und 4) ist künftig nur noch eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Freising ohne Beteiligung des Landesamt für Denkmalpflege nötig. Das macht den Weg zur eigenen Solaranlage im Ensemble deutlich einfacher und beschleunigt das Genehmigungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Verwaltung.
Abschlussbericht zum Rahmenplan Solar
Was bedeuten die Kategorien für Solaranlagen?
Damit der Ausbau von Solaranlagen im Sanierungsgebiet II klar und nachvollziehbar geregelt ist, wurden die Dächer in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Diese Kategorien geben an, welche Anforderungen für eine Solaranlage auf dem jeweiligen Dach zu berücksichtigen sind. Je höher die Kategorie, desto sensibler ist der Bereich – zum Beispiel wegen besonderer Sichtbarkeit und damit denkmalpflegerischer Bedeutung.
Wichtig zu wissen:
Jede Kategorie baut auf der vorherigen auf. Das heißt, die Anforderungen aus einer niedrigeren Kategorie gelten automatisch auch für die nächsthöhere. So entsteht ein klarer und nachvollziehbarer Rahmen für alle, die eine Solaranlage planen.
Kategorie 4 (weiß) - Mindestanforderungen
Geltungsbereich
Gebäude, die nicht oder nur sehr hintergründig vom öffentlichen Raum in Erscheinung treten.
Anforderungen
- Dachflächenparallel, max. 10cm über Dachhaut
- Farblich in sich homogen
- Geschlossene, rechteckige Fläche
- Keine sichtbare Unterkonstruktion
Kategorie 3 (blau) - Mittlere Anforderungen
Geltungsbereich
Gebäude mit Dächer die vom öffentlichen Raum in Erscheinung treten.
Zusätzliche Anforderungen
- Farblich an Dachfläche angepasst
Kategorie 2 (orange) - Erhöhte Anforderungen
Geltungsbereich
Bauten, deren Dächer aus dem Straßenraum, von Plätzen und oder Aussichtspunkten stark in Erscheinung treten
Zusätzliche Anforderungen
- Anlagen sind in die Dachhaut zu integrieren
- Anlage ist an bestehende Strukturen anzupassen
(z.B. Solarziegel, in Sicken integrierte Anlage)
Kategorie 1 (rot) - Maximale Anforderungen
Geltungsbereich
Besonders herausragende, raumprägende und in den historischen Stadtraum ausstrahlende Bauten. Es handelt sich in der Regel um Denkmäler mit besonderer stadtfunktionaler und künsterischer Bedeutung oder um Denkmöler mit historischer, denkmalwerter Dachdeckung.
Zusätzliche Anforderungen
- Planung ist im Detail mit der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt sowie dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.
Ihr Kontakt
Bauaufsicht Freising
Untere Denkmalschutzbehörde
Amtsgerichtsgasse 1
85354 Freising
bauaufsicht@freising.de
Förderprogramm
Das kommunale Förderprogramm zur Durchführung kleiner privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet bietet privaten Bauwilligen die Möglichkeit, über die Regierung von Oberbayern sowie der Stadt Freising Zuschüsse aus dem Bund-Länder-Programm "Aktive Zentren" zu erhalten. Die Baumaßnahme muss dabei den Zielen der Stadtsanierung und damit den Vorgaben der beschlossenen Gestaltungssatzung entsprechen sowie städtebaulich von Bedeutung sein. Bitte sprechen Sie eine geplante Maßnahme frühzeitig bereits vor einer möglichen Auftragserteilung mit dem Stadtplanungsamt ab.
Ihr Kontakt
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Brigitte Mößner
Amtsgerichtsgasse 1
85354 Freising
stadtplanung@freising.de
Telefon 08161/54-46101













