Bayernweiter Lärmaktionsplan

Zweite Phase der Öffentlichkeits-beteiligung startet

Am 2. Mai 2024 hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bay­ernweiten Lärmaktionsplanung begonnen. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden in Bayern erhalten bis zum 13. Juni 2024 die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern und somit erneut an der Ausgestaltung dieses Plans mitzuwirken.

Rückblick
In der ersten Mitwirkungsphase bis Ende September 2023 konnten sich alle, die sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlten, per Fragebogen zu Lärm­problemen äußern. Während dieses Zeitraums haben insgesamt 588 bayerische Gemeinden und 8.194 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die Fragebögen hat die Regierung von Oberfranken in einer zentralen Datenbank gesammelt und aus­gewertet. Die Ergebnisse sind in den jetzigen Entwurf des Lärmaktionsplans ein­geflossen.

Zweite Phase
Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans kann nun auf der Website www.umge­bungslaerm.bayern.de eingesehen werden. In der zweiten Phase der Öffentlich­keitsbeteiligung besteht für Bürgerinnen und Bürger sowie alle bayerischen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern.

Hierfür müssen Teilnehmende bis spätestens 13. Juni 2024 einen Online-Fragebo­gen ausfüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch angefordert werden unter: Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem finalen Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2024 auf www.umge­bungslaerm.bayern.de veröffentlicht.

Nach oben