Sie planen, in Freising zu bauen, oder wollen einen Bauantrag einreichen? Dann sind Sie auf der Seite der Bauverwaltung richtig. Sie können sich über die Themen Baugenehmigung, Bauanträge, Feuerbeschau sowie Wohnungsbauförderung informieren. Weiterhin werden Sie zu allen relevanten Formularen und Satzungen weitergeleitet. Unsere Kontakdaten stehen ebenfalls zur Verfügung. 

Bauanträge

Die Große Kreisstadt Freising ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Prüfung aller Bauanträge im Stadtgebiet Freising; einschließlich der eingemeindeten Ortsteile. Bei Bauvorhaben im Stadtgebiet Freising ist der Bauantrag deshalb schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Stadt Freising - Bauaufsicht - (Amtsgerichtsgasse 1, 85354 Freising) einzureichen.

Ihr Kontakt

Das Stadtgebiet ist in drei Zuständigkeitsbereiche - Baubereiche genannt - gegliedert. Welcher unserer Mitarbeiter*innen jeweils für Ihren Bereich zuständig ist, können Sie dem nachfolgenden Übersichtsplan sowie den Straßenverzeichnissen entnehmen.

  • Baubereich I    
    • Verwaltung: Bernhard Gruber - Tel.: 08161 / 54-46300
    • Technik: Christoph Spieß - Tel.: 08161 / 54-46301
  • Baubereich II
    • Verwaltung: Sophia Schwarz - Tel.: 08161 / 54-46303
    • Technik: Christopher Mayer - Tel.: 08161 / 54-46306
  • Baubereich III  
    • Verwaltung: Ingrid Rattenstetter - Tel.: 08161 / 54-46302
    • Technik: Inge Dinauer - Tel.: 08161 / 54-46305
  • Assistenz
    • Tonja Schamberger - Tel.: 08161 / 54-46307
    • Veronika Tefke - Tel.: 08161 / 54-46006

Für ein persönliches Gespräch können Sie uns telefonisch jeweils montags, dienstags und donnerstags von 09:00 – 12:00 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit uns jederzeit eine E-Mail an bauaufsicht@freising.de zu schreiben.


Hier gelangen Sie direkt zur Übersicht der drei Baubereiche und zu den jeweiligen Straßenverzeichnissen:

Übersichtsplan der Baubereiche I, II und III

Straßenverzeichnis des Baubereichs I

Straßenverzeichnis des Baubereichs II

Straßenverzeichnis des Baubereichs III


Feuerbeschau

Nach § 3 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) sind die Gemeinden für die Feuerbeschau zuständig. Diese entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung. Die Feuerbeschau dient der Aufrechterhaltung des brandschutztechnisch vorgegebenen Sicherheitsniveaus. Hierzu werden Gebäude, Einrichtungen, Lagerstätten und Einrichtungen kontrolliert, welche ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko aufweisen oder die aufgrund eines Brandes einen erhöhten Personen-, Sach- oder Umweltschaden befürchten lassen. Meistens handelt es sich hierbei um Sonderbauten.

Bei der Kontrolle werden z.B. die Brandmeldeanlagen, die Rettungs- und Einsatzwege, die Löschwasserentnahmestellen, die Entrauchungseinrichtungen sowie die organisatorischen Vorkehrungen regelmäßig überprüft.

Verordnung über die Feuerbeschau

Ihr Kontakt

Bei Fragen zur Feuerbeschau wenden Sie sich bitte an 

Tonja Schamberger       08161/54-46307


Akteneinsicht

Gerne gewähren wir Ihnen Einsicht in bestimmte Akten des Bauarchivs. Dazu bitten wir Sie zunächst den Antrag auf Akteneinsicht und gegebenenfalls auch eine Vollmacht auszufüllen, sollten Sie nicht der Eigentümer des Grundstückes / Gebäudes / Immobilie sein.

Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Bauaufsicht der Stadt Freising einzureichen. Dies ist jederzeit per E-Mail an bauaufsicht@freising.de oder per Post möglich. Unsere Mitarbeiter bereiten die entsprechenden Akten für Sie vor und teilen Ihnen einen Termin nach Verfügbarkeit zu. Bitte beachten Sie, dass Sie sich am Termin zur Akteneinsicht ausweisen müssen. Halten Sie daher Ihren Personalausweis, Reisepass oder ein sonstiges amtliches Dokument bereit.

Wir weisen Sie darauf hin, dass für die Bereitstellung der zur Einsicht beantragten Akten bzw. Unterlagen Gebühren gemäß Kostengesetz (KG) i. V. m. dem Kostenverzeichnis (KVz) erhoben werden. Je Akt werden pauschal 10,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet. Hinzu kommen ggf. Gebühren für die Erstellung von Scans, Kopien oder Ähnlichem.


Antrag auf Akteneinsicht - Bauarchiv

Vollmacht zum Antrag auf Akteneinsicht


Freiflächengestaltung

Sind im Rahmen eines Bauantrags geschützte Bäume gemäß der Freisinger Stadtgrünverordnung betroffen, ist ergänzend zum Bauantrag gemäß §5 der StGrünVO ein Plan mit folgenden Inhalten einzureichen:

  • zu erhaltender Baumbestand mit Gattung und Art, Stammumfang (in 1 m Höhe) und Kronendurchmesser inklusive der fachgerechten, technischen Schutzmaßnahmen
  • zu fällende Bäume mit Gattung und Art, Stammumfang und Kronendurchmesser
  • Ersatzpflanzungen mit Gattung und Art sowie Pflanzqualität

In gleicher Weise sind Bäume darzustellen, die auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum stehen und von der geplanten Baumaßnahme betroffen sind.

Unser Tipp: Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einen Freiflächengestaltungsplan zu erstellen. Dieser enthält alle wesentlichen Angaben (zu oben genannten Punkten sowie Einhaltung der Satzungen etc. – insbesondere der Stadtgrünverordnung)

Ihr Kontakt

Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an

Frau Süss (Amt 61, Stadtplanung und Umwelt)
08161/54-46104

Herr Rüger (Amt 61, Stadtplanung und Umwelt)
08161/54-46109


Wohnungsbauförderung

Zur Förderung der Bildung von Wohneigentum werden Wohnungsbaudarlehen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm vergeben. Bayerisches Wohnungsbauprogramm und Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm können gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Für behinderte Menschen oder Haushalte mit Kindern gibt es zusätzliche Hilfen.

Für das Stadtgebiet und den Landkreis Freising erteilt hierzu nähere Auskünfte das
Landratsamt Freising, Sachgebiet 43 Wohnungswesen 
I.OG. - Altbau (Klostergebäude)
Landshuter Straße 31
85350 Freising

Zum Thema "Bauen und Wohnen" sowie Fördermöglichkeiten informiert auch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf seiner Internetseite.

Wichtig: Bauvorhaben, welche unter den Denkmalschutz fallen, können ebenfalls förderfähig sein. Nähere Auskünfte bietet das Bayerische Denkmalschutzgesetz. Informationen zum Thema Denkmalschutz finden Sie auch hier auf unserer Webseite. 

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