Auf der folgenden Seite finden Sie detaillierte Informationen zu den Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen, für den Schienenverkehr, den Großflughafen München sowie zu den Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft.

Aktuelle Informationen

Lärmaktionsplan Flughafen München

So argumentierte die Stadt Freising

„Die Überprüfung des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München vom Dezember 2021 durch die Regierung von Oberbayern hat ergeben, dass eine Überarbeitung auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 nicht erforderlich ist. Der Lärmaktionsplan der Regierung von Oberbayern für den Großflughafen München vom Dezember 2021 gilt damit fort“, informiert die Regierung von Oberbayern in einer öffentlichen Bekanntmachung.

Überprüfung des Lärmaktionsplanes vom 27. Dezember 2021
Die Regierung von Oberbayern hatte unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden im Jahr 2021 einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München erarbeitet. Dieser stellt bereits realisierte Schritte zur Minderung des Fluglärms im Umfeld des Flughafens München dar und zeigt zudem weitere Maßnahmen mit Minderungspotential für die Zukunft auf. Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen. Jener Lärmaktionsplan für den Großflughafen München war am 27.12.2021 in Kraft getreten.

Anlässlich der Veröffentlichung der Lärmkarten 2022 für den Flughafen München durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) (Hier klicken) hat die Regierung von Oberbayern den im Dezember 2021 veröffentlichten Lärmaktionsplan auf seine Aktualität überprüft. Hierzu hat die Regierung einen Berichtsentwurf zur Überprüfung des Lärmaktionsplans erstellt, der vom 17. Februar bis 03. April 2023 eingesehen werden konnte und zu dem die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte, Stellung zu nehmen. 18 Bürger*innen, zwei Bürgervereine sowie Naturschutzorganisationen, drei Gemeinden und die Flughafen München GmbH (FMG) hatten daraufhin entsprechende Stellungnahmen abgegeben.

Auch die Stadt Freising hat sich entsprechend der einstimmigen Beschlussfassung im Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt am 29. März 2023 selbstverständlich schriftlich dazu geäußert: Eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans wurde als nicht sinnvoll erachtet, da für die aktuell vom LfU vorgelegte Lärmkartierung die Flugverkehrsdaten aus dem Jahr 2021 verwendet wurden. Diese Zahlen seien jedoch auf Grund der Corona-Pandemie erheblich geringer, als die Verkehrsdaten aus dem Jahre 2017, die für den Lärmaktionsplan vom Dezember 2021 herangezogen worden waren. Zudem wurde seitens der Stadt das endgültige Lossagen von der Realisierung einer 3. Start- und Landebahn und die Aufhebung des zugehörigen Vorranggebietes aus dem Landesentwicklungsprogramm für Bayern gefordert. Darüber hinaus wird es aus Sicht der Stadt Freising als erforderlich erachtet, die Nachtflugregelungen zum Schutz der Anwohner*innen in der Umgebung des Flughafens München zu aktualisieren. Schließlich hält die Stadt Freising an ihren bisherigen Stellungnahmen fest, die im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans abgegeben wurden.

Überprüfungsbericht der Regierung von Oberbayern vom Juli 2023
Die Regierung von Oberbayern hat die Stellungnahmen erfasst, bewertet und den Überprüfungsbericht fertiggestellt mit dem Ergebnis, dass eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 nicht erforderlich sei.

Bekanntmachung und Auslegung
Der Überprüfungsbericht ist im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 18 vom 07. Juli 2023 unter „Umweltfragen/Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München“ bekanntgemacht. Die Bekanntmachung ist online zu finden.

Auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern kann der Überprüfungsbericht eingesehen und heruntergeladen werden. Die Stellungnahmen mit Bewertung sind in der Anlage 4 zu finden. Hier steht zudem der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München vom 27. Dezember 2021, auf den sich der Überprüfungsbericht bezieht, zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich zur Online-Veröffentlichung liegen der Überprüfungsbericht und der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, noch bis einschließlich 11. August 2023 zur Einsichtnahme aus.


Lärmaktionsplan für den Großflughafen München bekanntgegeben

Mehr als 100 Seiten starkes Dokument ab sofort online verfügbar

Die Regierung von Oberbayern hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München erarbeitet.

Dieser mehr als 100 Seiten starkeLärmaktionsplan ist samt den Bewertungen der Rückmeldungen aus den Beteiligungsverfahren ab sofort auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern veröffentlicht . Zudem liegt der Lärmaktionsplan bis einschließlich 31. Januar 2022 bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München zur Einsicht aus. Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Regierung von Oberbayern die Bürger*innen allerdings, soweit möglich auf persönliche Besuche zu verzichten und den Plan online einzusehen.

"Dieser Lärmaktionsplan stellt bereits realisierte Schritte zur Minderung des Fluglärms im Umfeld des Flughafens München dar und zeigt zudem weitere Maßnahmen mit Minderungspotential für die Zukunft auf", so die Regierung in einer Medieninformation. Und weiter: "Mit der Lärmaktionsplanung setzt die Regierung die Richtlinie der EU über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm für den Verkehrsflughafen München um.

In dem Lärmaktionsplan werden unter anderem verschiedene lärmmindernde Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation im Umfeld des Flughafens dargestellt, die bereits getroffen wurden oder sich in Umsetzung befinden. Hierzu gehören etwa ein vergleichsweise geräuscharmer Typenmix der startenden und landenden Flugzeuge, der durch Regelungen in der luftrechtlichen Genehmigung, lärmabhängige Start- und Landeentgelte und Zuschläge für Flüge in der Nacht gefördert wird. Weiterhin wird der Fluglärm überwacht und die Öffentlichkeit unter anderem durch Online-Tools über Flugbewegungen und Lärmpegel informiert. Daneben enthält der Lärmaktionsplan für die nächsten fünf Jahre vorgesehene Maßnahmen und langfristige Strategien zur Lärmminderung wie die Weiterentwicklung des Entgeltsystems sowie Verbesserungen bei der Vernetzung der Verkehrsträger.

Außerdem sind weitere technische und betriebliche Optimierungen sowie die Weiterführung der Informationsmöglichkeiten über den aktuellen Flugbetrieb und den Fluglärm zu prüfen. Der Lärmaktionsplan wurde von der Regierung von Oberbayern unter Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Landkreise sowie den für die Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen am Flughafen München zuständigen Behörden und weiteren Stellen erstellt. In zwei Mitwirkungsphasen erhielt auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung", erinnert die Regierung.

Alle Stellungnahmen, die die Stadt Freising abgegeben hat, sind mit Bewertungen durch die Regierung von Oberbayern und durch die von der Regierung beteiligten Fachstellen in den Anlagen 8, 11 und 13 zu finden:

Anlage 8: Zusammenstellung und Bewertung der schriftlichen Stellungnahmen der von Umgebungslärm durch den Flugbetrieb am Flughafen München betroffenen Gemeinden und Landkreise aus der ersten Mitwirkungsphase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stellungnahme der Stadt Freising mit Bewertung ist dort auf den Seiten 1 bis 4 zu finden.

Anlage 11: Zusammenstellung und Bewertung der Stellungnahmen und Anregungen der von Umgebungslärm durch den Flugbetrieb am Flughafen München betroffenen Gemeinden und Landkreise aus der zweiten Mitwirkungsphase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stellungnahme der Stadt Freising hierzu mit Bewertung ist dort auf den Seiten 63 bis 78 aufgeführt.

Anlage 13: Zusammenstellung und Bewertung der Rückäußerungen der Gemeinden im Rahmen derHerstellung des Benehmens. Die Stellungnahme der Stadt Freising mit Bewertung ist auf den Seiten 1 bis 3 dargestellt.


Detaillierte Informationen zu Lärmaktionsplänen

Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, europaweit ein gemeinsames Konzept zur Verminderung von Umgebungslärm festzulegen.

Am 25.06.2002 wurde die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Richtlinie 2002/49/EG, verabschiedet. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung zu erfassen und Lärmkarten sowie Lärmaktionspläne für Problembereiche zu erstellen. Das Monitoring der Lärmbelastung geschieht vorrangig in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen, im Bereich großer Flughäfen und in weiteren als problematisch eingestuften Lärmsituationen.

Bisher liegen für die Stadt Freising Lärmaktionspläne für die Haupteisenbahnstrecke München - Regensburg, den Großflughafen München sowie für lärmbelastete Straßenabschnitte im Stadtgebiet vor.

Der Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecke zwischen München und Regensburg wurde von der Regierung Oberbayern aufgestellt und am 03.06.2014 freigegeben. Im Dezember 2021 gab die Regierung von Oberbayern einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München bekannt, der unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden erarbeitet wurde.

Die Stadt Freising hat im Rahmen der Umsetzung der 2. Stufe EG Umgebungslärmrichtlinie für die in ihrer Baulast liegenden Staats- und Bundesstraßen einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser basiert auf den Kartierungsergebnissen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Im Rahmen der Aufstellung dieses Lärmaktionsplans wurden weitere, ebenfalls hochbelastete Straßenabschnitte im Stadtgebiet Freising nachkartiert und bei der Maßnahmenplanung mit berücksichtigt.


Ihr Kontakt

Stadt Freising
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Stadtplanung-Umwelt@freising.de
Telefon 08161/54-46108


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