Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu verschiedenen Pässen und Ausweisen.

Ab 01.Mai 2025 ist nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder rechtlich zulässig

Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.05.25 keine gedruckten Passbilder mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten angenommen werden können.

Es ist geplant, dass ab diesem Zeitpunkt die Erstellung von digitalen Lichtbildern bei uns im Bürgerbüro, während des Beantragungsvorgangs, möglich ist. Da wir jedoch noch keinen Liefertermin für das entsprechende Aufnahmesystem erhalten haben, können wir dies bisher nicht zusichern.

Sobald die Voraussetzungen geschaffen wurden, werden wir Sie auf dieser Seite dazu informieren.

Außerdem besteht die Möglichkeit der gesicherten Übermittlung digitaler Lichtbilderdurch private Fotodienstleister an die Passbehörde.

Fotodienstleister in Ihrer Nähe, welche die zertifizierte Cloud-Lösung für digitale Lichtbilder nutzen, finden Sie hier.

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen. Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.

Antragstellung

  • Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
  • Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig
  • Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige durch den gesetzlichen Vertreter müssen die Kinder anwesend sein
  • Für die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für unverheiratete Minderjährigeunter 16 Jahren bedarf es einer schriftlichen Zustimmung beider Elternteile (Zustimmungserklärung), sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
  • Bei der erstmaligen Beantragung ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
     

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Lichtbild, ab 01.05.25 nur noch in digitaler Form
  • Geburtsurkunde bzw. Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Zustimmungserklärung

Fristen
Bearbeitungsdauer etwa 3 Wochen;
vorläufiger Personalausweis: Ausstellung sofort möglich

Abholung mit Vollmacht
Die Aushändigung kann auch an eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen - hier gelangen Sie zum Formular für die Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss zur Abholung den alten Personalausweis mitbringen und sich selbst ausweisen können. Eine Übersendung auf dem Postweg ist derzeitig noch nicht zulässig.

Gebühren & Gültigkeit

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro - 10 Jahre gültig
  • Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro - 6 Jahre gültig
  • Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro - 3 Monate gültig

Weitere Gebührenregelungen

  • Erstmalige Aktivierung der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
  • Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
  • Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
  • Sperrung der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
  • Kosten für die Erstellung eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweilige/n Anbieter*in

Reisepass

Der deutsche Reisepass genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.

Antragstellung

  • Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
  • Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig
  • Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige durch den gesetzlichen Vertreter müssen die Kinder anwesend sein
  • Für die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter

18 Jahren bedarf es einer schriftlichen Zustimmung beider Elternteile (Zustimmungserklärung), sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Bei der erstmaligen Beantragung ist die Geburtsurkunde bzw. der Personalausweis vorzulegen.

Fristen:
Bearbeitungsdauer derzeit ca. 6 Wochen

vorläufiger Reisepass: Die Ausstellung ist sofort möglich, sofern die Ausstellung eines Expresspasses zeitlich nicht mehr möglich ist. Die Dringlichkeit ist nachzuweisen.

Abholung mit Vollmacht
Die Aushändigung kann auch an eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen - hier gelangen Sie zum Formular für die Vollmacht. Die bevollmächtigte Person muss zur Abholung den alten Reisepass mitbringen und sich selbst ausweisen können. Eine Übersendung auf dem Postweg ist derzeitig noch nicht zulässig.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Lichtbild, ab 01.05.25 nur noch in digitaler Form
  • Geburtsurkunde bzw. Personalausweis oder Reisepass

Reisepass mit 48 Seiten / Expresspass
Der 48-Seiten-Reisepass ist vor allem für Vielreisende geeignet, da dieser 16 zusätzliche Seiten für Visa-Einträge enthält. 

Für eilige Fälle hat die Bundesdruckerei die Beantragung des Expresspasses ermöglicht. Die Anlieferung des Passes soll laut Auskunft der Bundesdruckerei innerhalb von 5 Werktagen nach Bestelleingang erfolgen. Selbstverständlich sind Expresspass und 48-Seiten-Reisepass auch kombinierbar. 

Gebühren & Gültigkeit

  • Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (32 Seiten, 6 Jahre gültig): 37,50 Euro
  • Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (32 Seiten, 10 Jahre gültig): 70,00 Euro
  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro 
  • Expresspass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (32 Seiten, 6 Jahre gültig): 69,50 Euro
  • Expresspass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (32 Seiten, 10 Jahre gültig): 102,00 Euro 

Bitte beachten Sie, dass ein Reisepass nicht verlängert werden kann!

Eine Verdoppelung der Gebühren fällt an

  • bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.
  • bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des/der Antragsteller*in geschieht.

Kinderreisepass

Mit Ablauf des 31.12.2023 hat der Gesetzgeber die Kinderreisepässe abgeschafft.
Ab dem 1. Januar 2024 besteht nur noch die Möglichkeit einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen.
Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Wichtig:

Bei der Beantragung muss das Kind zwingend mit dabei sein!

Gebühren:

  • Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (32 Seiten, 6 Jahre gültig): 37,50 Euro
  • Vorläufiger Reisepass(höchstens 1 Jahr gültig): 26,00 Euro 
  • Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig): 22,80 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig): 10,00 Euro

Zu dem Antragsformular für einen Personalausweis/Reisepass für Minderjährige gelangen Sie hier.

Ihr Kontakt

Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161/54-0
buergerbuero@freising.de 


Für einen Besuch im Bürgerbüro ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Termine können wie folgt vereinbart werden
Online-Termin-Reservierung
telefonisch unter 08161/54-0.
 


Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr


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