Stiftungen der Stadt Freising
Die Wahrnehmung wohltätiger Aufgaben sowie die Unterstützung bedürftiger Personen ist der Stadt Freising ein zentrales Anliegen. In diesem Sinne verwaltet sie folgende zwei Stiftungen: die Wohltätigkeitsstiftungen der Stadt Freising und die Katholische Kinderheim St. Klara-Stiftung in Freising.
Wohltätigkeitsstiftungen
Die Stiftung wurde im Jahr 1940 durch Zusammenlegung dreier Stiftungen gegründet. Vertreten wird sie durch den Stadtrat der Stadt Freising.
Zweck der Wohltätigkeitsstiftungen der Stadt Freising ist die Unterstützung von in Freising lebenden Bedürftigen, welche aufgrund ihres seelischen oder körperlichen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Im Jahr 2009 erfolgte eine Erweiterung des Stiftungszwecks. Seitdem wird zusätzlich die Armenspeisung, welche durch andere wohltätige Organisationen ausgeübt wird, aus den Mitteln der Wohltätigkeitsstiftungen finanziell unterstützt.
Finanziert werden die Stiftungsaufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und durch Spenden. So wird beispielsweise die Armenspeisung durch die Zinsen aus einer Zustiftung der Sparkasse Freising bezuschusst. Spenden und Zustiftungen zur Unterstützung der gemeinnützigen Tätigkeit der Wohltätigkeitsstiftungen der Stadt Freising sind jederzeit möglich (siehe weiter unten).
Eine Zustiftung wird im Gegensatz zu einer Spende nicht unmittelbar zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet, sondern sie wird dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugeführt. Durch die Zustiftung werden Zinserträge erwirtschaftet, welche dann für die gemeinnützigen Zwecke der Stiftung eingesetzt werden. Auf diese Weise können die Stiftungsaufgaben nachhaltig gefördert werden.
Sie möchten die Tätigkeit der Wohltätigkeitsstiftungen der Stadt Freising unterstützen? Spenden und Zustiftungen zur Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben sind jederzeit herzlich willkommen.
Nutzen Sie dazu folgendes Konto der Stadt Freising:
- Kreditinstitut: Sparkasse Freising
- IBAN: DE36 7005 1003 0025 8208 04
- BIC: BYLADEM1FSI
Als Verwendungszweck ist „Spende Wohltätigkeitsstiftung“ bzw. „Zustiftung Wohltätigkeitsstiftung“ anzugeben. Bitte beachten Sie, dass eine Zustiftung in das Stiftungsvermögen laut Satzung erst ab einem Mindestbetrag von 500 Euro möglich ist.
Wenn Sie mit Ihrer Überweisung gezielt einen bestimmten Zweck unterstützen möchten, ist weiterhin unter dem Verwendungszweck anzugeben, ob Ihre Zuwendung den Bedürftigen oder der Armenspeisung zukommen soll. Fehlt diese Angabe, bestimmt die Stiftungsverwaltung, für welchen Zweck Ihre finanzielle Unterstützung eingesetzt wird. Eine Spende für die Armenspeisung ist beispielsweise wie folgt auszuweisen: „Spende Wohltätigkeitsstiftung – Armenspeisung“.
Katholische Kinderheim St. Klara-Stiftung
Die Katholische Kinderheim St. Klara-Stiftung wurde im Jahr 1888 gegründet und nach einer vorübergehenden Auflösung während der NS-Zeit im Jahr 1955 neu errichtet. Vertreten wird sie durch die Organe der Stadt Freising.
Der ursprüngliche Zweck der Stiftung war die Erziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Dies beinhaltete den Betrieb eines von den Armen Schulschwestern geführten Kinderheims, in welchem neben Halb- und Vollwaisen ebenfalls Kinder aufgenommen wurden, deren Eltern ihre Erziehungsaufgaben zeitweilig oder dauerhaft nicht erfüllen konnten. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch die Anforderungen an die Heimerziehung geändert, sodass der Betrieb eines Kinderheims nicht mehr zeitgemäß war. Gegenüber der Heimunterbringung als letzte Möglichkeit sollten andere Maßnahmen, wie beispielsweise die pädagogische Betreuung untertags, bevorzugt werden. Dadurch würden die Kinder nicht ihrer gewohnten Umgebung entrissen.
Diesem Zeitgeist folgend wurde das bisher als Kinderheim genutzte Gebäude in der Kammergasse in den Jahren 1999 und 2000 generalsaniert und in eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung umgewandelt. Die Räumlichkeiten werden seitdem an andere gemeinnützige Körperschaften vermietet, welche vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien sowie zur Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen anbieten.
Die Katholische Kinderheim St. Klara-Stiftung ist seitdem eine Förderstiftung, d. h. ihr vordergründiger Zweck ist die Beschaffung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendfürsorge. Die Betreuung und Unterbringung von Heimkindern in kleinen Wohngruppen wird nun von der katholischen Jugendfürsorge ausgeübt.
Finanziert werden die Stiftungsaufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und durch Spenden. Das Stiftungsvermögen besteht aus dem Gebäude des ehemaligen Kinderheims St. Klara sowie den dazugehörigen Grundstücken. Spenden und Zustiftungen zur Unterstützung der gemeinnützigen Tätigkeit der Katholischen Kinderheim St. Klara-Stiftung sind jederzeit möglich.
Sie möchten Einrichtungen der Kinder- und Jugendfürsorge fördern? Spenden und Zustiftungen zur Unterstützung der Stiftungsaufgaben sind jederzeit herzlich willkommen.
Nutzen Sie dazu folgendes Konto der Stadt Freising:
- Kreditinstitut: Sparkasse Freising
- IBAN: DE14 7005 1003 0025 8208 12
- BIC: BYLADEM1FSI
Als Verwendungszweck ist „Spende Kinderheim St. Klara-Stiftung“ bzw. "Zustiftung Kinderheim St. Klara-Stiftung" anzugeben.
Ihr Kontakt
Finanzreferat der Stadt Freising
Marcushaus
Untere Hauptstraße 2
85354 Freising
Postanschrift:
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising
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