Beim Bürgerbüro Freising können Sie ein Gewerbe an-, ab- und ummelden. Das Bürgerbüro erteilt außerdem Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, die Sie in regelmäßigen Abständen für die Ausübung eines erlaubnis- oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen. Für Fischereischeine ist das Bürgerbüro ebenfalls die richtige Anlaufstelle.

Gewerbean-, ab- und ummeldung

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist aufgrund der Gewerbefreiheit in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird. Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Anzeigepflichtig ist jede natürliche oder juristische (z.B. GmbH, AG) Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen oder den Gegenstand des Gewerbes maßgeblich verändern, müssen Sie das auch anzeigen. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Bewachungsgewerbe, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Bitte beachten Sie bei der An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes folgende Dinge:

  • Voraussetzungen: Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
  • Fristen: Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.
  • Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Handelsregisterauszug, gegebenenfalls Vollmacht, bei Minderjährigen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Vordrucke für die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung erhalten Sie im Gewerbeamt
  • Kosten: Gewerbeanmeldung: 50/65 Euro, Gewerbeab- und -ummeldung: 25/35 Euro

Zu den Formularen für die Gewerbean-/ab- und -ummeldung gelangen Sie hier.


Fischereischeine

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und in der Regel einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen. Den Fischereischein können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines/einer volljährigen Fischereischeininhaber*in. Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen. Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat, kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

Voraussetzungen
Wer den Fischereischein erhalten will, muss in der Regel die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt. Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer*innen, Fischwirt*innen und Auszubildende in diesem Beruf, Aussiedler*innen oder Inhaber*innen einer Raubfischqualifikation aus der ehemaligen DDR informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für eventuelle Härtefälle bei langjährigen Fischereischeininhaber*innen aus anderen deutschen Ländern.

Fristen
Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung des Ausstellungstags bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Tourist*innen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie den Fischereischein beantragen, müssen Sie Vor- und Nachnamen, Geburtstag und -ort sowie Ihre genaue Anschrift mitteilen. Das Bestehen der Fischerprüfung sowie die Bezahlung der Fischereiabgabe müssen Sie nachweisen und für die Ausstellung des Fischereischeines ein Passbild mitbringen. Minderjährige benötigen die Einwilligung eines/einer Sorgeberechtigten.

Kosten
Die Kosten setzen sich zusammen aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe.

Online-Antrag Fischereischein

Gewerbezentralregisterauskunft

Die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auf verschiedenen

Wegen beantragen:

  • Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) www.fuehrungszeugnis.bund.de
  • Persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde. (Sowohl für natürliche als auch juristische Personen ist die Wohnsitzgemeinde der geschäftsführenden Person zuständig und nicht die Gemeinde an der der Betriebssitz steht §§ 150 Abs. 2, 155 Abs. 2 Gewerbeordnung i. V. m. § 2 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung)

Sie müssen Ihre Identität und, wenn Sie als gesetzliche Vertretung handeln, Ihre Vertretungsmacht nachweisen. Dies setzt grundsätzlich persönliches Erscheinen bei der den Antrag aufnehmenden Behörde voraus. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

  • Schriftlich bei der zuständigen Behörde. In diesem Fall sind in dem formlosen Antrag an die zuständige Behörde auch Ihre Personendaten (Geburtsdatum, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Es wird empfohlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Behörde - auch wegen der Gebührenbegleichung - in Verbindung zu setzen. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass Handelsregisterauszug.

Kosten
13,00 Euro

Ihr Kontakt

Bürgerbüro Freising
Marienplatz 1, EG
buergerbuero@freising.de 


Für einen Besuch im Bürgerbüro ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Termine können wie folgt vereinbart werden
Online-Termin-Reservierung
telefonisch unter 08161/54-0.


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