Denkmalschutz
Informieren Sie sich hier über den Denkmalschutz allgemein, über Baudenkmäler und die Beratungsangebote der Bauverwaltung Freising. Wir stellen außerdem hilfreiche Links für Fördermöglichkeiten bereit. Von dieser Seite aus gelangen Sie außerdem zu allen relevanten Antragsformularen.
Die Große Kreisstadt Freising ist als Untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die Prüfung aller denkmalschutzrechtlichen Anträge im Stadtgebiet Freising (einschließlich der eingemeindeten Ortsteile). Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis sind deshalb an die Stadt Freising zu richten.
Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Stadt Freising zuständig für die Prüfung aller Bauanträge im Stadtgebiet Freising (einschließlich der eingemeindeten Ortsteile). Bei Bauvorhaben im Stadtgebiet Freising ist der Bauantrag deshalb schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Stadt Freising, Bauaufsicht, einzureichen.
Bildergalerie Denkmalschutz in Freising
Ihr Kontakt
Das Stadtgebiet ist in drei Zuständigkeitsbereiche - Baubereiche genannt - gegliedert. Welcher unserer Mitarbeiter*innen jeweils für Ihren Bereich zuständig ist, können Sie dem nachfolgenden Übersichtsplan sowie den Straßenverzeichnissen entnehmen.
- Baubereich I
- Verwaltung: Bernhard Gruber - Tel.: 08161 / 54-46300
- Technik: Christoph Spieß - Tel.: 08161 / 54-46301
- Baubereich II
- Verwaltung: Sophia Schwarz - Tel.: 08161 / 54-46303
- Technik: Christopher Mayer - Tel.: 08161 / 54-46306
- Baubereich III
- Verwaltung: Ingrid Rattenstetter - Tel.: 08161 / 54-46302
- Technik: Inge Dinauer - Tel.: 08161 / 54-46305
- Assistenz
- Tonja Schamberger - Tel.: 08161 / 54-46307
- Veronika Tefke - Tel.: 08161 / 54-46006
Für ein persönliches Gespräch können Sie uns telefonisch jeweils montags, dienstags und donnerstags von 09:00 – 12:00 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit uns jederzeit eine E-Mail an bauaufsicht@freising.de zu schreiben.
Hier gelangen Sie direkt zur Übersicht der drei Baubereiche und zu den jeweiligen Straßenverzeichnissen:
Übersichtsplan der Baubereiche I, II und III
Straßenverzeichnis des Baubereichs I
Informationen zur Denkmalpflege mit Fördermöglichkeit
Für die Durchführung denkmalpflegerischer Maßnahmen werden verschiedene Fördermöglichkeiten Das Landesamt für Denkmalpfelege hat auf einer Webseite eine Reihe interessanter Informationen zusammengestellt.
Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler, bekannt als Denkmalschutzgesetz, bildet die rechtliche Grundlage für den Denkmalschutz in Bayern.
Einmal im Jahr werden Denkmäler, am Tag des offenen Denkmals, die sonst nicht allgemein zugänglich sind, geöffnet und durch Führungen und Rahmenprogramme erlebbar gemacht. Der Tag soll nicht nur hauptberuflichen Denkmalpfleger*innen, sondern auch vielen privaten Eigentümer*innen, ehrenamtlichen Helfer*innen und engagierten Vereinen die Gelegenheit geben, die Erfolge ihrer Arbeit der Öffentlichkeit zu präsentieren und in der Bevölkerung für den Denkmalschutz zu werben. Informationen über den Denkmaltag mit Terminen und Programmen bietet die Webpräsenz der "Deutschen Stiftung Denkmalschutz".
Bau- und Kunstdenkmalpflege
Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, bedarf der Erlaubnis (Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz). Dies gilt auch für Gebäude in der Nähe von Baudenkmälern. Die Erlaubnisanträge sind an die Stadt Freising als untere Denkmalschutzbehörde zu richten. Ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht oder in einem geschützten Ensemblebereich liegt, erfahren Sie bei der Stadt Freising oder beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
Bodendenkmalpflege
Die Bodendenkmalpflege befasst sich mit Bodendenkmälern, also unbeweglichen oder beweglichen Denkmälern, die sich im Boden befinden oder befanden.
Die Aufgaben der Bodendenkmalpflege reichen von der systematischen Bestandserfassung und Inventarisierung, Überprüfung geplanter Baumaßnahmen auf bodendenkmalpflegerische Relevanz, Voruntersuchung, Ausgrabungen, Restaurierung und Katalogisierung geborgener Objekte, der wissenschaftlichen Aufarbeitung und Veröffentlichung der gefundenen Ergebnisse bis zu deren Präsentation.
Nach Art. 7 Bayer. Denkmalschutzgesetz bedarf der Erlaubnis, wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass sich dort Bodendenkmäler befinden.
Die Erlaubnisanträge sind an die Stadt Freising als Untere Denkmalschutzbehörde zu richten und werden dort in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bearbeitet.