Obdachlosenhilfe
Auf dieser Seite beantworten wir Fragen rund um das Thema Obdachlosenhilfe: Wie lässt sich Obdachlosigkeit vermeiden, wann ist eine Beratung sinnvoll und welche Ziele verfolgt sie - und in welchem Fall ist eine befristete Unterbringung in einer Notunterkunft möglich.
Obdachlosenhilfe
Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, wenden Sie sich an die Obdachlosenhilfe.
Personen, die in der Stadt Freising ohne Obdach sind, können unter Umständen für einen kurzen Zeitraum in eine Notunterkunft aufgenommen werden. Das Amt für soziales Wohnen und Obdachlosenhilfe prüft hier eingehend, ob eine Unterbringung notwendig ist.
Ihr Kontakt
Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht?
Amt für Soziales Wohnen und Obdachlosenhilfe
Telefon 08161/54-43434
obdachlosenhilfe@freising.de
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Zusätzlich Montag bis Donnerstag 14 bis 15 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache im Amt für Obdachlosenhilfe nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Beratungsstelle Wohnungserhalt
Bei Mietschulden und drohendem Wohnungsverlust
Angebot
- Viele Gründe können zum Verlust der eigenen Wohnung führen. Oftmals ist es jedoch auch möglich, den eigenen Wohnraum zu erhalten.
- Wenn rechtzeitig Hilfe eingeleitet wird, kann dadurch oft die Obdachlosigkeit vermieden werden.
- Ein frühzeitiger Kontakt zur Beratungsstelle fördert die Chancen den Wohnraum nicht zu verlieren.
Wann Sie sich bei uns melden sollten:
- wenn Sie Mietschulden haben
- wenn Sie die Wohnungskündigung erhalten haben
- wenn Sie die Räumungsklage erhalten haben
- wenn Sie aus anderen Gründen befürchten, Ihre Wohnung zu verlieren
Einzelfallberatung
- In der Beratung werden wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation anschauen und individuelle Lösungswege erarbeiten.
- Oberstes Ziel ist dabei immer, den Wohnraum zu erhalten.
- Wichtig: Sie müssen bereit sein, selbst aktiv zur Verbesserung der Lage beizutragen.
- Die Beratung ist für Sie kostenlos und wir unterliegen der Schweigepflicht.
Ihr Kontakt
Mietschulden? Wohnungskündigung? Zwangsräumung?
Beratungsstelle Wohnungserhalt
Frau Spadi
Frau Kraus
Telefon 08161/54-43434
Beratung-wohnungserhalt@freising.de
Montag bis Mittwoch sowie Freitag 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 10.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache in der Beratungsstelle nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.