Sterbefälle
Das Standesamt Freising beurkundet den Tod eines Menschen, wenn die Person im Stadtgebiet Freising oder Gemeindegebiet Langenbach verstorben ist.
Ein Sterbefall in der Familie bedeutet immer eine Ausnahmesituation. In dieser schweren Stunde helfen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Standesamtes gerne weiter.
In der Regel wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt. Das Bestattungsunternehmen übernimmt dann die Anzeige des Sterbefalles und übermittelt Ihnen nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden. Das bedeutet: Sie müssen sich nicht selbst um die Ausstellung der Sterbeurkunden bemühen.
Das Standesamt informiert bei Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht und das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt.
Das Standesamt benötigt zur Beurkundung verschiedene Urkunden bzw. Unterlagen, mit denen der Familienstand des/der Verstorbenen nachgewiesen wird.
Unterlagen
Dem Bestattungsunternehmen legen Sie bitte folgende Unterlagen und Urkunden im Original vor:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde (Heiratsurkunde), beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Familienstammbuch
- gegebenenfalls Sterbeurkunde des/der vorverstorbenen Ehegatt*in (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
- ausländische Personenstandsurkunden/Scheidungsurteile sind mit Übersetzung durch eine/n vereidigte/n Übersetzer*in vorzulegen
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein
- Reisepass/Identitätsnachweis
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Die Beurkundung eines Sterbefalls erfolgt erst, wenn alle zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Soweit Sie den Sterbefall selbst anzeigen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeitung im Standesamt, um einen entsprechenden Termin vereinbaren zu können.
Anzeige einer Fehlgeburt (Sternenkind)
Eine Fehl- oder Totgeburt ist für betroffene Eltern ein schwerer Schicksalsschlag. Sie können die Geburt beim zuständigen Standesamt anzeigen und sich eine Bescheinigung hierüber ausstellen lassen. Als zuständiges Standesamt wird dabei jenes Standesamt bezeichnet, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Regelung im Umgang mit Fehlgeburten (Sternenkindern) finden Sie auf der Internestseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung finden Sie hier.
Gebühren
- Erteilung einer Sterbeurkunde: 12 Euro
- Nachträgliche Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalls eines Deutschen: 50 Euro
- Bescheinigung für "Sternenkinder" (Fehlgeburt): 12 Euro
Ihr Kontakt
Julia Zeitler
sterbefall@freising.de
Telefon 08161/54 43 105