Anmeldung & Neuaufnahme
In Freising können Sie Ihr Kind in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten anmelden, vorausgesetzt, Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Freising oder ziehen nachweislich nach Freising. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Anmeldung und Einschreibung.
Die städtischen Kindertageseinrichtungen stellen sich vor ...
Sie können gerne einen virtuellen Rundgang durch unserer städtischen Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte machen. Bis auf weiteres werden wegen der Pandemie „Tage der offenen Türe“ nicht durchgeführt. Neben den Videos können Sie sich auch durch die Flyer und die Konzeptionen über die Arbeit der 15 kommunalen Kindertageseinrichtungen informieren: Klicken Sie hier!
Ihr Kontakt
Rückfragen zu den Anmeldungen für Krippe, Kindergarten oder Hort gerne telefonisch oder per E-Mail an:
Frau Westermeier Tel. 08161/54-45104, susanne.westermeier@freising.de
Frau Wagner Tel. 08161/54-45105, julia.wagner@freising.de
Anmeldung - städtische Kinderkrippen
Die Einschreibung für die städtischen Kinderkrippen erfolgt ausschließlich bei der Stadt Freising, Amt 51. Die Anmeldung für die städtischen Kinderkrippen ist erst ab Geburt des Kindes möglich. Das Anmeldeformular können Sie, sobald Ihr Kind auf die Welt gekommen ist, ausgefüllt an Frau Wagner senden.
Das Anmeldeformular für die Krippen finden Sie hier
Anmeldungen vor der Geburt Ihres Kindes können nicht berücksichtigt werden und gelten als nicht eingegangen.
Anmeldungen für das neue Betreuungsjahr im September können bis zum Ende der Antragsfrist für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort im Frühjahr eingereicht werden. Kinder, die nach der Antragsfrist angemeldet werden, können nicht mehr bei der Platzvergabe für den Herbst berücksichtigt werden. Diese Anmeldungen werden in die Warteliste aufgenommen. Kinder können im Alter ab einem Jahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in einer Kinderkrippe aufgenommen werden, sofern Plätze frei sind.
Die Einschreibung für Kinderkrippen Freier Träger erfolgt direkt in deren Einrichtungen.
Kindertagespflege
Die Vermittlung von Betreuungsplätzen der Kindertagespflege in der Stadt Freising ist eine weitere Betreuungsmöglichkeit. Tagesmütter und Tagesväter werden von folgendem Fachdienst vermittelt, an die Sie sich direkt wenden können:
Zentrum der Familie, Tageselternzentrum Freising GmbH, Kammergasse 16, Tel. 08161/4893-30.
Anmeldung - städtische Kindergärten
Die Einschreibung für städtische Kindergärten erfolgt während der Anmeldefrist, und nur bei Zuzug mit Nachweis ganzjährig ausschließlich bei der Stadt Freising.
Das Anmeldeformular können Sie bei Amt 51, Frau Westermeier, telefonisch 08161/54-45104 oder per E-Mail anfordern über susanne.westermeier@freising.de.
Anmeldung - städtische Kinderhorte
Die Einschreibung für städtische Kinderhorte erfolgt während der Anmeldefrist, und nur bei Zuzug mit Nachweis ganzjährig ausschließlich bei der Stadt Freising.
Das Anmeldeformular können Sie bei Amt 51, Frau Westermeier, telefonisch 08161/54-45104 oder per E-Mail anfordern über susanne.westermeier@freising.de. oder bei Frau Wagner telefonisch 08161/54-45105, julia.wagner@freising.de anfordern.
Betreuung Grundschulkinder
Die Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder in Freising sind vielfältig. In Zusammenarbeit mit den Elternbeiräten der Kindertagesstätten St. Georg und St. Jakob hat die Stadt einen Flyer entwickelt, in dem die verschiedenen Betreuungsformen erläutert werden. Es wird über die unterschiedlichen Betreuungszeiten, die Ferienbetreuung und das Thema Mittagessen informiert. Eine Karte verschafft Ihnen einen Überblick über alle Betreuungseinrichtungen für Grundschüler in Freising. Ergänzend stehen Adresse, Kontaktpersonen und -daten sowie Kurzinfos zur Anmeldung zur Verfügung.
Welche Grundschule die Freisinger Kinder besuchen, ist abhängig vom Wohnort. In der Liste der Schulsprengel sind die Straßenzüge alphabetisch aufgeführt und der jeweiligen Grundschule zugeordnet. Eine farbliche Markierung erleichtert die Übersicht.
Infos zur Platzvergabe
Die Kriterien der Platzvergabe sind durch die Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Freising. für die kommunalen Kindertagesstätten geregelt.
Wann und wie viele Plätze vergeben werden können, hängt von weiteren Faktoren ab, z. B. von der Anzahl der Anmeldungen, der Altersstruktur, des Wechselns von der Krippe in den Kindergarten usw. Daher sind der Zeitpunkt einer Aufnahme und des Nachrückens von der Warteliste nicht vorhersagbar.
Ihr Kontakt
Rückfragen zu den Angeboten der Schulkinderbetreuung:
Frau Würzinger, Tel. 08161/54-45108, kita-schulen@freising.de