Geburt
Das Standesamt Freising beurkundet die Geburt eines Kindes, wenn dieses im Stadtgebiet Freising oder Gemeindegebiet Langenbach geboren wurde.
Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche dem Standesamt des Geburtsortes mitgeteilt werden.
Auch Kinder, die nicht lebend zur Welt kommen, werden registriert.
Geburt im Klinikum Freising
Wenn ein Kind im Klinikum Freising zur Welt kommt, muss die Geburt von der Klinik angezeigt werden. Füllen Sie hierzu bitte die Geburtsanzeige, welche Sie dort erhalten, vollständig aus und reichen Sie das Dokument unterschrieben bei der Klinikverwaltung zur Bestätigung der Angaben und Weitergabe an das Standesamt ein.
Hausgeburt im Stadtgebiet Freising oder Gemeindegebiet Langenbach
Wenn ein Kind bei einer Hausgeburt zur Welt kommt, müssen die Eltern die Geburt persönlich beim Standesamt des Geburtsorts anzeigen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Es wird ein Arztbrief oder eine Bestätigung der Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, sowie eine schriftliche Erklärung des sorgeberechtigten Elternteils / der sorgeberechtigten Eltern über Vornamen und Familiennamen des Kindes benötigt.
Vornamenswahl des Kindes
Beachten Sie bitte, dass eine einmal getroffene Vornamenswahl durch die Unterschrift der Eltern auf der Geburtsanzeige verbindlich ist.
Die Beurkundung einer Geburt erfolgt erst, wenn alle zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen dem Standesamt vorliegen.
Anerkennung einer Vaterschaft
Grundsätzlich gilt:
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Freistaats Bayern.
Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Ab dem 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geburtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können diesen in „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ ändern lassen oder festlegen, dass keine Angabe zum Geschlecht gemacht wird.
Ausführliche Informationen zu Umsetzung finden Sie hier.
Ihr Kontakt
Lisa Fraunhofer
Telefon 08161/54-43 100
Gebühren
- Erteilung einer Geburtsurkunde: 12 Euro
- Beurkundung von Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft: gebührenfrei
- Erklärung zur Namensführung eines Kindes: 60 Euro
- Erklärung zum Geschlecht und zu Vornamen: 60 Euro
- Bescheinigung über die Änderung nach SBGG: 12 Euro
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