Die Stadt Freising ist verantwortlich für die Vergabe von Sozialwohnungen. Auf dieser Seite finden Sie die passenden Kontaktadressen zu Ihren unterschiedlichen Anliegen rund um das Thema sozialer Wohnraum.

Antrag auf Sozialwohnung Stadt Freising

Die Stadt Freising ist für die Vergabe von Sozialwohnungen im Stadtgebiet Freising zuständig. Für alle anderen Gemeinden im Landkreis Freising ist in erster Linie das Landratsamt Freising für die Vergabe von Sozialwohnungen zuständig. Den Online-Wohnungsantrag der Stadt Freising finden Sie hier. Die Bürgerhilfestelle bearbeitet den Antrag und stellt gegebenenfalls einen Wohnberechtigungsschein aus. Die Bürgerhilfestelle leitet den Wohnberechtigungsschein sowie den Antrag mit allen Unterlagen an das Amt für Soziales Wohnen weiter.

Da die Lage auf dem Sozialwohnungsmarkt nach wie vor sehr angespannt ist, kann es zu einer Wartezeit von mehreren Jahren kommen. Da ein Wohnberechtigungsschein immer nur für ein Jahr bewilligt werden kann müssen Sie gegebenenfalls jedes Jahr einen neuen Antrag stellen.

Sollten Sie für eine Wohnung vorgeschlagen werden können, werden Sie vom Amt für Soziales Wohnen unaufgefordert kontaktiert. Von konkreten Nachfragen dazu bitten wir daher abzusehen.

Wichtig: Es gibt keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung. Wenn Sie nicht im Stadtgebiet Freising wohnen ist es in den meisten Fällen wenig sinnvoll einen Wohnungsantrag zu stellen. Sie haben dann kaum eine Chance auf Vermittlung einer Sozialwohnung durch die Stadt Freising.

Antrag auf Sozialwohnung stellen

Falls Sie einen Antrag auf eine Sozialwohnung stellen möchten, füllen Sie bitte das entsprechende Online-Formular aus.

Ihr Kontakt

Amt für soziales Wohnen
 soziales-wohnen@freising.de
Telefon 08161/54-43434


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