Abfallgebührenbescheide 2025 für das Stadtgebiet Freising

Versand durch das Landratsamt erfolgt

Das Landratsamt Freising informiert über den Versand der Abfallgebührenbescheide 2025 wie folgt: „Wie in der Öffentlichkeit bekanntgegeben ist der Landkreis Freising seit 1. Januar 2025 für die Abfallgebührenveranlagung des Stadtgebiets Freising zuständig. 

Inzwischen hat das das Landratsamt Freising die Abfallgebührenbescheide 2025 verschickt (am 4. April). Diese gehen den Zahlungspflichtigen in diesen Tagen zu. Daher werden für jeden Abfallgebührenschuldner auch eine neue Kundennummer/Finanzadresse vergeben (FAD-M-…) 

Die Bescheide beziehen sich ausschließlich auf Grundstücke, die im Stadtgebiet Freising liegen und an die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Freising für Rest- und Bioabfälle (Müllabfuhr) angeschlossen sind.

Die Anschlussdaten haben wir somit zum Stand 31.12.2024 von der Stadt Freising erhalten. Unterjährige Änderungen zu den Müllgebühren in 2025, die uns nicht bereits bis 17. Januar 2025 bekannt waren, konnten hier noch nicht berücksichtigt werden. Hierzu werden im Laufe des Jahres noch die Änderungsbescheide erlassen. Wir bitten hier noch um etwas Geduld.

Bitte beachten Sie: Die Abfallgebühren können ab 1. Januar 2025 nur eingezogen werden, wenn dem LANDKREIS Freising das SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird. Das entsprechende Formblatt ist den Bescheiden beigefügt.

Darüber hinaus erhebt die STADT Freising für die betreffenden Grundstücke weitere Grundabgaben/Steuern (z.B. Grundsteuern). Bitte beachten Sie, dass hierfür die Zahlungen an die Stadt Freising zu richten sind.“

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