Bei der Stadtverwaltung sind verstärkt Beschwerden eingegangen, dass Gehwege, auch im Bereich der Innenstadt, durch Hundekot verunreinigt werden. Es wird daher erneut darauf hingewiesen, dass es entsprechend der Verordnung der Stadt Freising über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen unter anderem verboten ist, Gehwege durch Tiere verschmutzen zu lassen. Hundehalter*-innen haben also die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu entfernen, Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße geahndet werden.
Hundedreck erst auf dem Gehweg, dann an Schuhen und Kinderwagenrädern, ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern ein massives Ärgernis, das andernorts bereits zu extremen Reaktionen geführt hat. Dem Ordnungsamt der Stadt Freising sind Fälle aus anderen Kommunen bekannt, in denen aufgebrachte Passanten Hundebesitzer massiv angegangen haben oder sogar Giftköder ausgelegt wurden. Der Zorn richtete sich dabei gegen Hunde und Hundehalter*innen im Allgemeinen, unabhängig von einer tatsächlich beobachteten Verunreinigung. Die Stadtverwaltung möchte derartige Aggressionen in Freising verhindern und bittet daher ausdrücklich um Rücksichtnahme.
Plätze und öffentliches Grün sauber halten
Auf den Spiel- und Bolzplätzen sowie den Trendsportanlagen der Stadt ist das Mitbringen von Tieren aus hygienischen Gründen untersagt. Auch öffentliche Grünanlagen oder die Wege entlang der Isar oder der Moosach sind keine Hundetoiletten. Der nächste Sommer kommt bestimmt: Grünanlagen dienen der Nutzung durch die breite Öffentlichkeit. Auch für die Mitarbeiter*innen der Stadt Freising, die diese Flächen pflegen und mähen, sind Verunreinigungen durch Hunde eine unangenehme Zumutung.
Vielen Hundebesitzern scheint auch nicht bewusst, dass Hunde „ihr Geschäft“ zudem weder in privaten Vorgärten noch auf landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen. Durch Hundekot kann Erntegut so verunreinigt werden, dass Rinder oder Schafe dieses Futter verschmähen und liegen lassen. Beim Mäh- und Erntevorgang können die unliebsamen Hinterlassenschaften zudem großflächig auf die Futterpflanzen verteilt werden und zu einer Krankheitsübertragung auf Nutztiere führen.
Hundebeutel und die Entsorgungstationen nutzen
Die Stadt weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass Hundekot auch außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit Geldbuße geahndet werden kann. Soweit muss es nicht kommen: „Bitte nutzen Sie die von der Stadt unentgeltlich zur Verfügung gestellten Hundekotentsorgungsstationen sowie -beutel und tragen Sie damit zu einem rücksichtsvollen und freundlichen Miteinander bei. Vielen Dank!“
Informationen zur Hundehaltung sowie eine Liste der Stationen mit Entsorgungsbeutel finden Sie hier auf unserer Webseite.