Zugunsten der Verkehrssicherheit

Nicht vergessen: Bäume und Sträucher zurückschneiden!

Die Stadt Freising bittet Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Stadtgebiet ihre Anpflanzungen, welche entlang öffentlicher Straßen und Wege wachsen, zu kontrollieren. Falls der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, sind Bäume und Sträucher bis zum 28. Februar 2025 zurückzuschneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in § 39, dass in der Zeit vom 01. März bis 30. September bestimmte Schnittmaßnahmen nicht erlaubt sind. Hecken und Bäume sind natürliche Lebensräume für Vögel und andere Tiere. Dennoch kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden, wenn diese über das Grundstück hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum wachsen.

Gemäß Artikel 29 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder sonst für ein Grundstück Verantwortliche verpflichtet, Anpflanzungen und Bewuchs der über den öffentlichen Verkehrsraum hängt, regelmäßig zurückzuschneiden.

Laut Straßenverkehrsordnung ist über Geh- und Radwegen ein Lichtraumprofil von 2,50 m und über Fahrbahnen von 4,50 m freizuschneiden. Ebenso ist es für die Verkehrssicherheit wichtig, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamens­schilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen freige­schnitten werden. Aus Sicherheitsgründen sind morsche und dürre Äste über öffentlichem Verkehrsraum ebenfalls zu entfernen.

Vom Verbot des Naturschutzgesetzes, in der Zeit vom 1. März bis 30. September das Schneiden von Gehölzen zu unterlassen, sind die Eigentümer in dem Falle befreit, wenn es sich um eine aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendige Maßnahme handelt.

Das anfallende Schnittgut muss selbstverständlich ordnungsgemäß entsorgt werden und darf unter keinen Umständen in möglicherweise angrenzende Gräben geworfen werden – diese Gräben dienen dem Hochwasserschutz! 

Zu geplanten Baumpflegemaßnahmen ist auch die Stadtgrünverordnung der Stadt Freising, online bequem nachzulesen, zu beachten.

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