Bürgerdienste und Rechtsangelegenheiten (Referat)
Rathaus
Obere Hauptstr. 2
85354 Freising
Link zum Stadtplan
Postanschrift:
Postfach
85350 Freising
Ihr Kontakt
08161/54-43000 rechtsamt@freising.de
Leitung:
Bastian Altmann
Öffnungszeiten:
Termin nach Vereinbarung
Dienstleistungen
Aufgaben der Referatsleitung, allgemeine Leitungs- und Führungsaufgaben, insbesondere in den Bereichen Personal, Organisation und Finanzen.
Rechtswesen
- Beratung des Oberbürgermeisters und der Verwaltung in rechtlich schwierigen und grundsätzlichen Fragen einschließlich Westtangente
- Vertretung der Stadt Freising bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, sofern kein Anwaltszwang besteht.
- Bei Streitigkeiten mit Anwaltszwang Bestellung einer Rechtsvertretung nach außen. Vorbereitung des Verfahrens und Zusammenarbeit mit den beauftragten Rechtsanwälten
- Mitwirkung in Widerspruchsverfahren einschließlich der Entscheidung über zu erstattende Aufwendungen im Vorverfahren
- Beteiligung in Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in schwierigen Einzelfällen, bei Einsprüchen und im anschl. gerichtlichen Verfahren (ausgenommen hiervon sind die Verfahren im Baurecht und im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht)
- Annahme von Stiftungen und testamentarischen Zuwendungen
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Musterverträgen, Benutzungsordnungen und allgemeinen Bedingungen
- Sühneversuche bei Privatklageverfahren
- Strafanzeigen und Strafanträge bei Delikten zum Nachteil der Stadt oder deren Bediensteten. Rechtsschutz bei Ermittlungen gegen städtische Bedienstete
- Annahme aller Schadensfälle. Weitere Bearbeitung der (Schadenersatz-)Ansprüche gegen die Stadt oder städtische Bedienstete, sofern nicht die kommunale Haftpflichtversicherung zuständig ist
- Kanalherstellungsbeiträge und Gebührenrecht
- Unterzeichnung von Aussagegenehmigungen für städtische Bedienstete
- Ausbildung von Rechtsreferendaren und Betreuung von Studenten und Praktikanten
Ortsrecht
- umfassende Mitarbeit bzw. Federführung bei kommunalen Satzungen und Verordnungen (ohne Bebauungspläne und Haushaltssatzung) einschl. Ausfertigung, Bekanntmachung und Aufbewahrung der Originale
- Herausgabe der Ortsrechtssammlung