Stadtarchiv
Haus der Vereine
Major-Braun Weg 12
85354 Freising
Link zum Stadtplan
Postanschrift:
Major-Braun-Weg 12
85354 Freising
Ihr Kontakt
08161/54-44700 stadtarchiv@freising.de
Leitung:
Florian Notter
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstleistungen
- Übernahme, Verwaltung, Pflege und Erschließung archivwürdiger Informationsträger (Archivalien) unter Wahrung der Aufbewahrungsfristen
- Informationsträger bewerten und über Kassation entscheiden
- Archivbenutzer*innen beraten, Einsicht in die Archivunterlagen geben und Freisinger Forschungsprojekte fördern
- Aktives Sammeln von Dokumenten zur Stadtgeschichte /u.a. von Plakaten, Graphiken, Karten, Plänen, Bild- und Tondokumenten)
- Betreuung der archivischen Datenbank (Fachadministration)
- Besondere Beachtung datenschutzrechtlicher und urheberrechtlicher Bestimmungen
- Anlegen einer zeitgeschichtlichen Sammlung
- Führung einer Stadtchronik. Veröffentlichung in den Sammelblättern des historischen Vereins Freising
- Mitwirkung in Angelegenheiten des Registraturwesens, Aktenverwaltung und Aktenordnung. Mithilfe bei der Erstellung und Bearbeitung eines Aktenplans
- Erforschung und Darstellung der Stadtgeschichte durch die Herausgabe von Publikationen bzw. der Mitwirkung bei solchen. Durchführung von Ausstellungen
- Führung der Handbibliothek, einer fach- und benutzerspezifischen Sonderbibliothek
- Stadtführungen, Rathausführungen für Kinder- und Schulgruppen. Archivpädagogisches Wirken, enger Kontakt zum Historischen Verein, zum Archäologischen Verein, der Denkmalschutzbehörde, Stadtheimatlpfleger*in und Kreisheimaltpfleger*in
- Vorschläge bzw. Prüfung von Straßenbenennungen
- Unterstützung der Verwaltung bei Festschriften, Vorworten und Ansprachen
- Mitarbeit in Arbeitskreisen der bayerischen Kommunalarchiv
Das Stadtarchiv als selbstständiges, städtisches Amt nimmt neben diesen Fachaufgaben natürlich auch Verwaltungsaufgaben wie Organisations-, Personal-, Finanz- und Haushaltsangelegenheiten wahr, die nicht Querschnittsämtern vorbehalten sind.