Straßen- und Brückenbau, Unterhalt

Bau- und Planungsreferat
Amtsgerichtsgasse 1
85354 Freising
Link zum Stadtplan

Postanschrift:
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising


Ihr Kontakt

08161/54-4 64 01 strassen-brueckenbau@freising.de 08161/54-5 62 00

Leitung:
Matthias Berger


Öffnungszeiten:

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstleistungen

  • Städtische Straßen- und Brückenbaumaßnahmen
  • Straßenerhaltung und Maßnahmenplanung
  • Bau der öffentlichen Spiel- und Sportplätze, Friedhöfe und Grünanlagen
  • Straßenbeleuchtung
  • Unterhalt von Denkmälern (außer Brunnen)
  • Bau, Kontrolle und Unterhalt von Gräben und Gewässern 3. Ordnung
  • Spartenaufgrabungen bzw. sonstige bauliche Eingriffe in öffentliche Verkehrsflächen

Melden von Straßenschäden

Wir bitten um Ihre Mithilfe: Wenn Sie Schäden an Verkehrsflächen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen und dergleichen feststellen, melden Sie uns diese bitte per Mail.

Genehmigung von Aufgrabungen

Jede Art von Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen (Straße, Wege oder Plätze) ist genehmigungspflichtig. Dies betrifft zum Beispiel Leitungsverlegungen oder Bordsteinabsenkungen im Bereich von neuen Zufahrten.

Die Ausführung dieser Arbeiten darf nur durch fachlich kompetente Tiefbauunternehmen erfolgen. Ein Nachweis (z.B. Referenzen) hierfür ist auf Verlangen der Genehmigungsstelle mit dem Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung vorzulegen.

Technische Regeln und Richtlinien

Folgende technische Regeln und Richtlinien sind im Besonderen zu beachten:

  • ATB- BeStra (Allgemeine Technische Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinien, Ausgabe 2008)
  • ZTV A- StB 12 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012)

Für die Bearbeitung Ihres Antrags fallen gemäß der "Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen" Gebühren an.

Abnahme

Unmittelbar nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist das Amt für Straßen- und Brückenbau zu informieren. Es erfolgt zeitnah eine gemeinsame Abnahme der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen.

Verkehrsrechtliche Anordnung

Bevor mit der Aufgrabung begonnen werden kann, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

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