Die Stadt Freising weist alle Inhaberinnen und Inhaber einer Zweitwohnung darauf hin, dass Befreiungsanträge für die Zweitwohnungsteuer 2024 bis spätestens 31. Januar 2025 im Steueramt der Stadt Freising eingegangen sein müssen. Dies gilt vor allem auch für diejenigen, die 2024 neu nach Freising gezogen sind und vom Steueramt bislang noch kein Anschreiben bzw. keine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung erhalten haben.
Informationen zum Thema bzw. die entsprechenden Anträge sind online zu finden. Gerne steht das Team des Steueramts für Fragen auch telefonisch unter 08161/54-42204 zur Verfügung.
Anmeldung mit Erst-/Hauptwohnsitz auch für Studierende eine gute Idee
Studierenden sowie allgemein Neubürgerinnen und Neubürgern, die zwar möglicherweise nicht für immer, aber absehbar für einen längeren Zeitraum in Freising leben, rät die Stadt ergänzend zur rechtlichen Verpflichtung zu einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Freising: Mit dieser Anmeldung erledigen sich alle Themen rund um die Zweitwohnungssteuer wie Steuererklärungen, jährliche Befreiungsanträge, Fristenwahrung und Einreichung der Unterlagen.
Darüber hinaus basiert die Einwohnerzahl als wichtigste Bemessungsgrundlage im kommunalen Finanzausgleich ausschließlich auf den Hauptwohnsitzen. Nur mit einer realistischen Einwohnerzahl kann die Stadt die erforderlichen Mittel vom Freistaat für alle Bürgerinnen und Bürger erhalten, die tatsächlich in Freising leben und für die selbstverständlich eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden muss.