Bundestagswahl 2025

Erteilung eines neuen Wahlscheins nur bis 22. Februar, 12 Uhr, möglich

Für den Fall, dass Wahlberechtigte den beantragten Wahlschein nicht erhalten haben oder der bereits erteilte und zugegangene Wahlschein verlorengegangen ist, kann nach Glaubhaftmachung dieser Umstände im Bürgerbüro der Stadt Freising, Marienplatz 1, unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ein neuer Wahlschein erteilt werden. Der Verlust ist schriftlich zu erklären.

Die Erteilung eines neuen Wahlscheins kann jedoch nur bis zum Tag vor der Wahl, also bis Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, erfolgen. Danach ist keine Neuerteilung mehr möglich.

Mehr Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier.

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