Die Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 (Bescheid über Grundabgaben) wurden erstmalig mit Datum vom 22.11.2024 an die dem Steueramt der Stadt Freising bekannten Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstückes im Stadtgebiet Freising versandt.
Die festgesetzte Grundsteuer wird auf Grundlage des vom Finanzamt Freising im Grundsteuermessbescheid festgesetzten Messbetrages für ein Grundstück erhoben. Die vom Finanzamt an die Stadt Freising übermittelten Daten zu Grundstücken werden kontinuierlich aktualisiert. Dies gilt auch für die Grundstücke für die beim Finanzamt Freising eine Korrektur des Grundsteuermessbetrages, des Grundsteuerwertes oder des Grundsteueräquivalenzbetrages beantragt wurde sowie bei einem bereits stattgefundenen Eigentumswechsel, welcher vom Finanzamt noch nicht an das Steueramt der Stadt Freising übermittelt wurde.
Die mit Bescheid der Stadt Freising festgesetzte Grundsteuer ist zu den darin genannten Fälligkeiten 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder bei vereinbarter Jahreszahlung am 1. Juli fällig. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstückes wurden mit der öffentlichen Zahlungsaufforderung durch die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Freising am 28.01.2025 an den nächsten Zahlungstermin der Grundsteuer am 15. Februar 2025 erinnert. Die Entrichtung der Grundsteuer ist auch dann verpflichtend, wenn bei der Stadt Freising bereits Anfragen, Anträge oder Einwendungen zum Grundsteuerbescheid vorliegen, die noch nicht bearbeitet werden konnten und beim Finanzamt Freising Änderungen beantragt wurden.
Anfragen, Anträge, beantragte Korrekturen und Einwendungen können derzeit nur verzögert bearbeitet werden. Entsprechende Anliegen sind nach Möglichkeit schriftlich an das Steueramt der Stadt Freising zu richten:
Kontakt: E-Mail grundsteuer@freising.de
oder
Stadt Freising
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising
Telefon: 0 81 61 / 54 – 4 22 05
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