Feuerwerk in der gesamten Innenstadt gesetzlich untersagt

Die Stadtverwaltung bittet dringend, dieses Verbot zu beachten

Im gesamten Innenstadtbereich ist das Abfeuern von Silvesterraketen gemäß der gültigen Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Darauf weist die Stadtverwaltung wieder ausdrücklich hin.

Aufgrund der erheblichen Brandgefahr ist die entsprechende Verordnung des Bundesrechts vor einigen Jahren strenger gefasst worden. „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten“, heißt es im § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Aufgrund einer maximalen Steighöhe von 100 Metern, wie sie in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erreichen können, dürfen sich beim Zünden einer Silvesterrakete folglich keine Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime oder historische Gebäude in einem Umkreis von jenen 100 Metern befinden. Das bedeutet ein Feuerwerksverbot im gesamten Innenstadtbereich.

Die Stadtverwaltung bittet dringend, dieses Verbot zu beachten.

Entsorgung von abgebranntem Silvesterfeuerwerk

Hinweis: Wer sich am Silvestertag mit Böllern oder/und Feuerwerk beteiligt, ist verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern, wenn diese ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll entsorgt werden.

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