Für das Betreuungsjahr 2025/2026 kann die KiTa-Platzanmeldung online durchgeführt werden. Über dieses Portal sollen Familien in Freising in Zukunft ihre Anmeldung für einen Kita-Platz vornehmen:
Durchgängig digital - datensicher - 24/7 - mehrsprachig – für alle Kindertageseinrichtungen in Freising.
Die Anmeldung für die Kinderkrippen ist ab 07.01.2025 ausschließlich über das Onlineportal ganzjährig möglich.
Die Anmeldung für die Kindergärten und Kinderhorte in der Stadt Freising ist für das Betreuungsjahr 2025/2026 von Montag, 03. Februar, 2025 bis Dienstag, 11. März 2025, möglich. Die Anmeldung für die Kindergärten und Kinderhorte erfolgt ebenfalls über das Onlineportal für alle Einrichtungen der Stadt Freising und der Freien Träger.
Abweichende Anmeldezeiten finden bei den folgenden Einrichtungen statt:
- NaturWaldkindergarten Zwergenwinkel, Wies 2, 85356 Freising
- Haus- und Waldkindergarten Brummkreisel Zollinger Straße 11, 85354 Freising
- Montessori Kinderhaus Freising, Gute Änger 32, 85356 Freising
- Kinderträume Weihenstephan, Maximus-von-Imhof-Forum 5, 85354 Freising
- Waldorfkindergarten, Sonnenstraße 23, 85356 Freising
- Kindervilla Weihenstephan, Weihenstephaner Steig 17, 85354 Freising
- Krabbelstube Weihenstephan, Emil-Erlenmeyer-Forum 4, 85354 Freising
- Kinderhort Familienservice Villa, Weihenstephaner Steig 19, 85354 Freising
Die Anmeldung wird ebenfalls online für das Betreuungsjahr 2025/26 durchgeführt. Diese Einrichtungen haben eigene Strukturen. Näheres hierzu ist der Homepage der Einrichtung zu entnehmen.
Für die Anmeldung ist nur eine E-Mail und ein Kennwort (Bayern-ID) notwendig. Dieser Service soll die Anmeldung für Sie als Eltern einfacher und transparenter machen. Im Online-Programm ist uns die Eigenverantwortung wichtig: Wir brauchen von Ihnen als Eltern ausreichend und möglichst konkrete Angaben, damit wir die Anmeldungen noch besser verarbeiten und genauer für das neue KiTa-Jahr planen können. Dies ist besonders deshalb wichtig, weil wir in Freising sowohl bei den kommunalen als auch den Kitas der freien Träger vor großen Herausforderungen bei der Platzschaffung und Personalgewinnung stehen.
Grundsätzlich ist es unser Ziel, den Bedarf für alle Familien aus Freising sicher zu stellen. Gibt es in der gewünschten KiTa mehr Anmeldungen als offene Plätze zum Vergabestichtag, wird diese KiTa gewichten: Es werden Punkte nach Alter (je Altersjahr/Grundschulklasse), Berufstätigkeit nach Umfang, Alleinerziehend etc. vergeben. Deshalb ist es wichtig, dass die Familien bei der Anmeldung möglichst konkrete Angaben machen.
Hier geht es zur Anmeldung für alle Freisinger Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte.
Sie füllen nur eine Anmeldung aus, favorisieren die gewünschten Einrichtungen und erhalten eine Eingangsbetätigung sowie garantiert zum Zuteilungstag eine Antwort in Ihren Postkorb. Der elektronische Service im Bürgerservice-Portal steht Ihnen stressfrei täglich 24 Stunden zur Verfügung. Sie sind nicht mehr auf Öffnungszeiten und Anmeldungen bei mehreren Einrichtungen angewiesen und können sich Zeit für diese wichtige Entscheidung lassen. Mit nur einer Erfassung der erforderlichen Daten können Sie Ihr Kind für das kommende Betreuungsjahr vormerken lassen. Die Zuteilung der Kinder auf die einzelnen Einrichtungen erfolgt nach unseren Vergabekriterien laut Satzung nach unserem Stichtag (11. März 2025) Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie die Eingangsbestätigung in ihrem Postfach. Die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages findet selbstverständlich persönlich in der Betreuungseinrichtung statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte schriftlich an kita-schulen@freising.de
Bei der Anmeldung müssen mindestens drei Wunschkindergärten angegeben werden, bis zu fünf Nennungen sind möglich. Für die Vergabe der Kitaplätze spielt es keine Rolle, an welchem der Anmeldetage und in welcher Reihenfolge die Kinder angemeldet wurden.
Die Termine für eine verbindliche Rückantwort entnehmen Sie ab Mitte April unserer Homepage. Die Zusagen erteilen die Träger und/oder Leitungen der jeweiligen Kindertageseinrichtung.
Bitte beachten Sie die Erklärungen zum Vorgehen:
Schritt 1: Anmelden im Bayern ID Bürgerkonto
Über den nachfolgenden Button gelangen Sie zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung. Um Ihre Bedarfsanmeldung verschicken zu können, benötigen Sie ein Bayern ID Bürgerkonto, in welchem Sie EINGELOGGT sein müssen. Wenn Sie sich auf der Kitaplatz-Bedarfsanmeldung Seite befinden, gehen Sie oben rechts auf »Hier Anmeldung Bayern ID« und melden Sie sich an oder führen Sie eine Registrierung durch. Klicken Sie anschließend im Navigationsmenü erneut auf »Kitaplatz«, scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf »Weiter«.
ZUR KITAPLATZ-BEDARFSANMELDUNG
Schritt 2: Bedarfsanmeldung Absenden
Legen Sie die Reihenfolge Ihrer Wunscheinrichtungen fest und geben Sie alle notwendigen Daten ein. Sie können mindestens 3 und maximal 5 Einrichtungen favorisieren. Sollten Sie weniger als drei Einrichtungen auswählen, ist das Absenden Ihrer Bedarfsanmeldung nicht möglich. Nach Versand des Antragsformulars erhalten Sie eine elektronische Bestätigung in Ihrem Bürgerkonto E-Mail-Postfach.
Eine Bedarfsanmeldung innerhalb des Kita-Piloten kann nur in EINER Gemeinde gleichzeitig erfolgen. Ob Sie Ihr Kind in einer anderen Kommune angemeldet haben, erkennen Sie an der Fehlermeldung „Ihr Datensatz existiert bereits“. Um Ihre Anmeldung zu archivieren, informieren Sie Ihre Sitzgemeinde.
Schritt 3: Bestätigung der Platzzusage
Die Vergabeinformation erhalten Sie in Ihrem Bürgerserviceportal-E-Mail-Postfach. Sie erhalten nach Platzzusage eine Frist von 14 Tagen, um den Kitaplatz zu bestätigen. Sollten Sie sich in dieser Zeit nicht zurückmelden, wird der Kitaplatz anderweitig vergeben und Sie verwirken Ihren Rechtsanspruch. Die Vertragserstellung selbst erfolgt in der Einrichtung, in der ihr Kind einen Platz erhalten hat.
Die Termine für eine verbindliche Rückantwort entnehmen Sie ab Mitte April unserer Homepage.
Grundsätzlich hängt die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz sowohl von der Gruppenstruktur, dem Alter des Kindes und dem gewünschten Betreuungsumfang als auch von der Lage der gewählten Tageseinrichtung und der aktuellen Nachfrage ab. Die Kommune wird Ihnen entsprechend der gesetzlichen Frist ein Betreuungsangebot unterbreiten.